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Primat des Kindeswohls in der familienpsychologischen Expertise

Das vorrangige Ziel meiner Begutachtung ist die Förderung und Wahrung des Kindeswohls. Als Gutachter liegt meine Verantwortung darin, auf der Grundlage einer sorgfältigen und umfassenden Analyse diverser miteinander verwobener Variablen eine prognostische Einschätzung zu formulieren. Diese Prognose ist stets zukunftsorientiert und zielt darauf ab, die optimalen Bedingungen für das Wohlergehen des Kindes zu identifizieren und zu empfehlen.

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Bei der Beurteilung des Kindeswohls richte ich mich nach fachlich anerkannten und maßgeblichen Kriterien:

- Die emotionalen Bindungen des Kindes

- Der geäußerte oder erkennbare Wille des Kindes

- Die Stabilität der Betreuung und des sozialen wie auch räumlichen Umfelds des Kindes

- Die Förderungsfähigkeit und -willigkeit der Eltern

- Die interpersonelle Problemlösefähigkeit der Eltern, ihre Bindungstoleranz – also die Förderung und Anerkennung der Bedeutung der Beziehung des Kindes zum jeweils anderen Elternteil – sowie ihre Kooperations- und Kompromissbereitschaft

 

Diese Hauptkriterien lassen sich durch zusätzliche psychologische Variablen detaillieren und evaluieren. Sie stehen nicht isoliert, sondern in einem komplexen Beziehungsgeflecht zueinander, in dem Spannungen und Widersprüche auftreten können. Beispielsweise mag der explizit geäußerte Wunsch des Kindes in Konflikt mit anderen kindeswohlorientierten Kriterien stehen.

 

In meiner gutachterlichen Funktion nehme ich eine gewissenhafte, einzelfallbezogene Abwägung dieser Aspekte vor, immer mit dem Leitmotiv des Kindeswohls im Zentrum meiner psychologischen Betrachtungen.

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