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Sachverständigengutachten im Familienrecht

Als psychologische Sachverständige mit Fokus auf Familienrecht werde ich regelmäßig von Gerichten beauftragt, familienpsychologische Gutachten zu erstellen. 

Bei Bedarf kann ich auch auf elterliches Einvernehmen hinarbeiten, sofern der gerichtliche Auftrag gemäß § 163 FamFG dies vorsieht.

Meine Antworten auf die Fragen des Gerichts sind wissenschaftlich fundiert, transparent und werden in der Regel innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt der Akten geliefert. Ich helfe Familiengerichten, komplexe familienrechtliche Fragen zu klären, wobei das Wohl des Kindes stets im Mittelpunkt steht. 

Gutachten

Qualitätsstandards
Leistungen
Ablauf der Begutachtung
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