Qualitätsstandards
Meine gutachterliche Arbeit orientiert sich an den aktuellen fachlichen Leitlinien und wissenschaftlichen Standards. Gerichte erhalten eine unabhängige, transparente und nachvollziehbare Grundlage für ihre Entscheidungen.
Unabhängigkeit und Neutralität
Ich bin ausschließlich dem gerichtlichen Auftrag verpflichtet. Mögliche Interessenkonflikte werden vor Annahme sorgfältig geprüft und offengelegt.
Rechts- und Leitlinienkonformität
Meine Gutachten entsprechen den gesetzlichen Vorgaben sowie den Mindestanforderungen an Gutachten im Kindschaftsrecht.
Auftrag, Beweisfragen und Umfang werden präzise definiert; die Beantwortung erfolgt explizit und nachvollziehbar.
Wissenschaftsbasierung
Das Vorgehen ist hypothesengeleitet und basiert auf überprüfbaren Kriterien. Eingesetzte Verfahren sind wissenschaftlich anerkannt.
Methoden- und Daten-Triangulation
Befunde beruhen auf mehreren konsistenten Informationsquellen (z. B. Aktenanalyse, Explorationen, Interaktionsbeobachtungen, ggf. standardisierte Verfahren bei klarer Indikation). Befunde, Bewertungen und Empfehlungen werden klar voneinander getrennt.
Transparenz und Nachvollziehbarkeit
Jede Empfehlung wird hergeleitet und dokumentiert. Plausibilitäts-, Alternativ- und Konsistenzprüfungen sichern die Qualität der Ergebnisse.
Schweigepflicht
Alle Beteiligten werden umfassend aufgeklärt; Erhebungen erfolgen auf Basis informierter Einwilligungen.
Qualitätssicherung
Fortlaufende Fortbildung, Supervision, strukturierte Dokumentation und kollegiale Beratung sichern gleichbleibend hohe Qualität.


